Wer hat das Wappen erfunden

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Wappen früher und heute

Abzeichen auf den Waffen unterschieden zwischen Freund und Feind. Wappen sind in der Zeit der Kreuzzüge entstanden. Der Übergang zum heutigen Gebrauch fand in der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts statt.

Wappen in ihrer klassischen mittelalterlichen Form entstanden in der Zeit der Kreuzzüge im Zusammenhang mit dem Auftreten großer Heere. Das Bedürfnis, den Heerführer sowie den Einzelkämpfer durch ein farbiges Abzeichen zuordnen zu können bestand schon seit der Antike. Allgemein verbreitet wurde dieser Brauch jedoch erst mit dem Tragen von Rüstungen. Hinter diesen Rüstungen war es unmöglich Freund von Feind zu unterscheiden. So diente zunächst das Zeichen des Heerbannerführers auf den Rüstungsstücken als Kennzeichen.

Abzeichen auf den Waffen

Das Wort „Waffen“ ist identisch mit dem Wort „Wapen“. Im 12. Jahrhundert vollzog sich der Bedeutungswandel zu „wapen = Abzeichen auf den Waffen“. Besonders geeignet um so ein Zeichen anzubringen waren Helm und Schild.

Ritterhelme und ihre Formen

Bei Ritterhelmen gab es verschiedene Formen, je nach Jahrhundert und Stand des Helmträgers. Nachfolgend sind einige Helmformen aufgeführt:

  • Nasalhelm,
  • Topfhelm,
  • Kübelhelm,
  • Stechhelm,
  • Bügelhelm.

Die Bestandteile eines vollständigen Wappen

Aus der Geschichte der Wappen ergibt sich, dass Helm und Schild die wichtigsten Bestandteile sind. Zum Helm gehören Helmzier und Helmdecke. Helmzier ist ein Unterscheidungsmerkmal aus einfachen Dingen wie Hörner oder Federn. Die Helmdecke ist ein verlängertes Stoffteil und diente zum Schutz von Kopf und Nacken.

Ein vollständiges Wappen besteht in der Regel aus Helm mit Helmzier und –decke sowie dem Schild. Hauptbestandteil ist der Schild, der wegen seiner großen Fläche besonders geeignet war. Das Wichtigste sind die Farben, sie bilden mit den Figuren das Wappenbild im Schild.

Wappen in der heutigen Zeit

Der Übergang zum heutigen Gebrauch vollzog sich in der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts. Aus dem Kampfabzeichen wurde auf der einen Seite das vererbbare Geschlechts-Wappen, auf der anderen Seite das dauernde Territorial-Wappen. Es war sowohl an die Familie, als auch an den Grundbesitz gebunden.

Das Wappenrecht

Wappenrecht umfasst das Recht, ein Wappen zu führen und das Recht an einem bestimmten Wappen. Beides vererbt sich so, dass das Wappen als Familienwappen erscheint. Wappenfähigkeit setzt eine besonders ständische Qualität voraus. Ist sie vorhanden, so trägt der Inhaber das Wappen Kraft eigenen Rechts. Das bedeutet Zugehörigkeit zu einer Familie oder einem Stand. Sie kann aber auch durch Eheschließung oder sonstige Formen der Aufnahme in eine Familie oder Stand erworben werden.

Heraldik bedeutet Wappenwesen

Die Heraldik beschreibt fachlich Wappen und ihre Details. Sie umfasst die Wappenkunde, die Wappenkunst und das Wappenrecht. Heraldik leitet sich aus dem altdeutschen Wort „Herivoltus“ = Heeresverwalter ab. Der Herold überprüfte die Anwesenheit der zur Heerfolge verpflichteten Krieger im Heerbann des Königs.

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