Wer hat das Lied Happy Birthday to you erfunden?

„Happy Birthday to You“ wurde von den Schwestern Mildred und Patty Hill komponiert. Die beiden Lehrerinnen aus Kentucky schrieben das Lied im Jahr 1893 als Kinderlied unter dem Titel „Good Morning to All“. Später wurde der Refrain des Liedes zu „Happy Birthday to You“ geändert und es wurde zu einem der bekanntesten und meistgesungenen Lieder der Welt. Die Hill-Schwestern erhielten für ihr Lied kein Geld, da sie es als Geschenk an die Menschheit betrachteten. Erst später wurde das Lied von verschiedenen Firmen aufgekauft und die Rechte daran verwaltet. Heute ist „Happy Birthday to You“ das am häufigsten eingeschriebene Lied in den USA und wird auf der ganzen Welt gesungen.

Happy Birthday to you: Die Geschichte eines Geburtstagsliedes

Wie aus einem harmlosen Kinderlied ein Millionengeschäft werden kann, zeigt die lange Geschichte des Geburtstagsklassikers „Happy Birthday to you“.

„Happy Birthday to you“, das vermutlich bekannteste und am weitesten verbreitete Geburtstagslied der Welt, wurde in zahlreiche Sprachen übersetzt. Es ertönt bei Geburtstagsfeiern in Familien, Vereinen, Betrieben und Kindergärten. Man könnte auch sagen: Das meist nur kurz „Happy Birthday“ genannte Geburtstagsständchen hat den Status eines internationalen Volksliedes. Doch diese Ansicht ist nicht stichhaltig, denn hinter der fröhlich-harmlosen Melodie verbergen sich knallharte, finanzielle Interessen. Geplant war dies allerdings nicht.

Die Ursprünge des Happy Birthday

Denn anfänglich handelte es sich lediglich um das Begrüßungslied eines Kindergartens im US-Bundesstaat Kentucky. Geschrieben wurde es im Jahr 1893 von zwei dortigen Erzieherinnen, den Schwestern Mildred und Patty Hill. Der ursprüngliche Liedtext hatte daher auch nichts mit dem Thema Geburtstag zu tun. Sein Titel lautete „Good morning to all“, beziehungsweise „Good morning to you“. Allerdings hatten es die Schwestern unterlassen, ihre Erfindung mit einem Copyright zu versehen, was für den späteren Erfolg der Komposition als Geburtstagsklassiker noch von entscheidender Bedeutung sein sollte.

Der Siegeszug eines Geburtstagsliedes

Wann aus dem Kinderlied ein Geburtstagsständchen wurde, ist heute nicht mehr detailliert nachvollziehbar. Meist wird in diesem Zusammenhang ein nicht näher bekannter Texter namens Robert C. Coleman genannt, der das „Happy Birthday“ 1924 als weitere Liedstrophe angefügt haben soll. Seine Version entwickelte sich schnell zum internationalen Hit, so dass das Lied schließlich allgemein nur noch „Happy Birthday to you“ genannt wurde. Die vermutlich berühmteste Darbietung dieses Evergreens geht auf Marilyn Monroe zurück, welche dem damaligen US-Präsidenten John F. Kennedy öffentlich ein vorzeitiges und laszives Geburtstagsständchen ins Mikrofon hauchte.

Zahlenspiele: Kommerz, Prozesse und das Urheberrecht

Doch so erfolgreich das Lied auch war, die Urheberinnen der Melodie fanden die Sache weniger lustig. Immerhin verdienten andere Leute nun kräftig an ihrer Komposition. Patty Hill und eine weitere Schwester namens Jessica (Mildred war bereits 1916 verstorben) prozessierten um ihr Urheberrecht, unter anderem gegen den Texter Coleman sowie gegen die Macher eines Broadway-Musicals. Nach jahrelangen Gerichtsverfahren siegten die Klägerinnen schließlich 1935 und sicherten sich in Zusammenarbeit mit einem Verlag das Copyright. Damit begann jedoch auch eine juristische Unsicherheit, welche bis heute andauert, denn weltweit gibt es natürlich unterschiedliche Regeln des Urheberrechts. In Deutschland beispielsweise erlischt es erst 70 Jahre nach dem Tod des letzten Urhebers.

Patty Hill starb 1946, so dass der Schutz 2016 auslaufen würde. Das Urheberrecht der USA hingegen sah damals eine maximale Schutzdauer von 56 Jahren nach der Erstveröffentlichung vor. Diese Frist wurde mittlerweile jedoch auf 95 Jahre verlängert. Demnach wäre das Lied noch bis 2030 (ausgehend vom Beginn des Copyrights) geschützt. Zu diesem Thema gibt es noch weitere interessante Zahlenspiele, unter anderem auch für das Jahr 2011. Doch wessen Berechnung nun richtig ist, mögen die Juristen untereinander klären. Wirklich eindeutig erscheint nur eine Tatsache: „Happy Birthday to you“ ist nach wie vor eine ergiebige Geldquelle. Nach Angaben von Zeit Online betragen die jährlich erwirtschafteten Tantiemen rund zwei Millionen Dollar. Dennoch muss niemand befürchten, dass bei der nächsten Geburtstagsfeier im trauten Familienkreis plötzlich ein nachdrücklich-freundlicher Eintreiber der GEMA an der Tür klingelt. Denn das Copyright eines Liedes bezieht sich in der Regel nur auf öffentliche Darbietungen und die kommerzielle Verwertung.

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