wer hat die Ehe erfunden

Die Geschichte der Ehe

Von der Zweckgemeinschaft zur Liebesheirat. Woher kommt eigentlich die Ehe wie wir sie heute kennen? Wo liegt ihr Ursprung? Lesen Sie hier Interessantes über die Geschichte der Ehe vom Mittelalter bis heute.

Wurden früher wirtschaftliche Zweckbündnisse geschlossen, um Familien finanziell abzusichern und Nachkommen zu garantieren, gibt es heute diese Form der Ehe im Westen für gewöhnlich nicht mehr. Heute steht meist die Liebe im Vordergrund, was allerdings nicht unbedingt bedeuten muss, dass eine Ehe dadurch stabiler wird.

Die Braut im weißen Kleid, eine Kutsche, überall Blumen und natürlich der/die Richtige – so oder ähnlich romantisch stellen sich heute die meisten Menschen den „schönsten Tag im Leben“ vor. Allerdings gibt es diese Vorstellung erst seit dem 18. Jahrhundert. Das Wort „Heirat“ kommt von dem germanischen „Hîwa“. Es bedeutet soviel wie Hausgemeinschaft. Die „Ehe“ stammt vom mittelhochdeutschen „ewe“ oder „ewa“ ab, dem „Gesetz“. Demnach wird die Ehe also als Gemeinschaft mit bestimmten Regeln und Gesetzen angesehen.

Ein Geburtsjahr der Ehe kann nicht genau festgelegt werden. Eheähnliche Beziehungen zwischen Menschen gab es schon immer, hatten aber wahrscheinlich mit Liebe nichts zu tun. Vielmehr handelte es sich dabei oft um Polygamie, also Vielehen, die gleichzusetzen waren mit Bündnis- oder Friedensverträgen zwischen Sippen. Bei den Germanen z.B. hatte diese Art der Zweckgemeinschaft den unromantischen Namen „Sippenvertragsehe“. Sie wurden durch die Väter arrangiert und mit Handschlag besiegelt, daher auch der Ausdruck „um die Hand anhalten“.

Die Ehe im Mittelalter

Bis ins frühe Mittelalter gab es verschiedene Eheformen. Eines dieser geregelten Eheverhältnisse war die Muntehe(Munt = Schutz). Dabei ging die Frau aus der schützenden Gemeinschaft ihrer Sippe in die ihres Mannes über. Der Mann zahlte dafür den Muntschatz, eine vorher festgelegte Ehegabe die sich nicht jeder leisten konnte. Somit war diese Form der Ehe in erster Linie höheren Bevölkerungsschichten vorbehalten. Über eine solche Verbindung entschieden die Sippen. Dabei standen wirtschaftliche, machtpolitische und soziale Gründe im Vordergrund.

Eine weiter verbreitete Eheform war die Friedelehe. Diese Art der Ehe war weniger bindend und bat der Braut weniger Schutz. Sie war nicht standesrechtlich, es gab keine Verlobung und auch keine Trauung. Sie wurde lediglich durch die Heimführung der Braut und die Hochzeitsnacht besiegelt, bei der Zeugen anwesend sein mussten. In der neueren Forschung wird allerdings gezweifelt, ob es diese Eheform wirklich gab.

Am wenigsten verbindlich war die sog. Kebsehe. Das Wort leitet sich ab von „Kebse“ (Nebenfrau). Diese „Eheform“ bestand zwischen einem Freien und seiner Sklavin oder Magd. Der Freie hatte dabei die absolute Verfügungsgewalt über seine Sklavin. Er konnte sie jederzeit zum Geschlechtsverkehr zwingen oder heiraten.

Kirche und Staat

Die Kebsehe wurde ab dem 10. Jahrhundert zunehmend von der Kirche verpönt. Nach und nach wurde es üblich, sich kirchlich trauen zu lassen. Dabei mussten beide Partner ihre Zustimmung zur Ehe bekunden. So setzte sich die Monogamie immer mehr durch. Zur Pflicht wurde die kirchliche Trauung dann 1225. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft wurde verboten und sogar bestraft.

Im Zuge der Französischen Revolution musste die Ehe ab 1792 in Frankreich vom Staat abgesegnet werden. Erst danach durfte die kirchliche Trauung stattfinden. Diese war im Gegenteil zur standesamtlichen keine Pflicht mehr. Außerdem konnten Ehen auch wieder geschieden werden. Später wurde diese Regelung auch in allen französisch besetzten Gebieten Pflicht, und ab 1848 dann auch in Deutschland. Seit 1876 gibt es das „Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und der Eheschließung“. Dieses Gesetz bedeutete die Geburtsstunde des Standesbeamten.

Die Liebesheirat

Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts entwickelte sich sehr langsam und zunächst vor allem im Bürgertum die Vorstellung von der Heirat aus Liebe, wobei allerdings die patriarchalische Rollenverteilung bestehen blieb. Die Frau war zuständig für Heim und Kinder, eine ungenügende Haushaltsführung galt bis in die 1960er Jahre als Scheidungsgrund. Dies änderte sich mit den Bewegungen der 60er und 70er Jahre. Die Ehe wurde in Frage gestellt, freie Liebe propagiert.

Heute sind Frauen selbständiger und nicht mehr auf die Absicherung durch den Mann angewiesen. Dies führt dazu, dass viele sich gegen die Ehe entscheiden. Die „Wilde Ehe“ ist nicht mehr verpönt, eheliche und nichteheliche Kinder sind gesetzlich gleichgestellt. Gleichzeitig steigt in den letzten Jahren die Scheidungsrate kontinuierlich. Trotzdem ist aber die monogame Liebesheirat heute die am weitesten verbreitete Eheform, die staatlich geschützt wird und den höchsten Status genießt.

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